Die Beratung und Unterstützung bei der Rückgabe von Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen, die im Rahmen einer Ballonfinanzierung an den liefernden Händler zurückgegeben werden sollen. 
  
Schadengutachten, die sich in der Regel auf Haftpflichtschäden beziehen, werden in der direkten Kommunikation mit dem Kunden erstellt. In der Regel sind Betroffene nicht über ihre Rechte informiert. 

Schadengutachten werden für alle Fahrzeuge, die für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zugelassen und mindestens mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet sind, erstellt. 

Es besteht eine Kooperation mit einer renommierten Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht. Sie ist auf  Wunsch von der Schadenaufnahme bis zum Abschluss in den Fall involviert und für den Geschädigten außergerichtlich kostenfrei im Hintergrund tätig. 

Wertermittlungen und Bewertungen für alle Fahrzeuge inklusive Oldtimer. Dazu zählen die Ermittlung von Wiederbeschaffungswerten, Kauf- und Verkaufspreisermittlungen, Minderwertermittlungen (die Auswirkung von durchgeführten Reparaturen auf den Verkaufspreis).
 
Unfall- Seminare für Fahranfänger und Führerscheinbesitzer in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht. Die Teilnehmer erhalten wichtige Informationen für den Schadenfall. 

Auf Wunsch vermittle ich Ihnen gerne Ansprechpartner zum Erwerb eines neuen oder gebrauchten Folgefahrzeugs.

Im Kasko- Fall entscheidet die Versicherungsgesellschaft über den Einsatz eines Kfz- Sachverständigen und wer den Auftrag erhält.

 

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