Haftpflichtschaden

Sie sind Eigentümer eines Fahrzeugs, dass unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde? Ihren Schaden muss die gegnerische Haftpflichtversicherung regulieren und für die folgenden Kosten aufkommen. 
Hier die wichtigsten Punkte: 
 Die Erstellung eines Schadengutachtens durch einen Kfz- Sachverständigen Ihrer Wahl und die Übernahme der Kosten 
 Die Übernahme der Kosten für einen Anwalt Ihrer Wahl (zu empfehlen) 
 Die Übernahme von Mietwagenkosten oder die Erstattung der Kosten für den Nutzungsausfall 
 Die Übernahme eventueller Abschleppkosten
 Die Übernahme der Reparaturkosten 
 Die Erstattung der Wertminderung 
 Die Erstattung von eventuellem Schmerzensgeld 
 Erstattung eines möglichen Verdienstausfalls
 Erstattung von Ab- und Anmeldekosten 
Die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht ist aus heutiger Sicht ein nicht zu unterschätzendes Kriterium. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist Ihr rechtlicher Gegner und vertritt nur ihre eigenen Interessen. 

Kaskoschaden 

Bei einem Kaskoschaden sind Ihre Rechte und Pflichten Vertragsbestandteil Ihrer Versicherung. Hier beauftragt in der Regel die Versicherung einen Sachverständigen zur Gutachtenerstellung. 

Leasingfahrzeuge/ finanzierte Fahrzeuge 

Je nach Schadensart (Haftpflicht oder Kasko) gilt in der Regel die o.g. Vorgehensweise. Hier können aber nicht zu unterschätzende Parameter im Vertrag festgelegt sein. So kann unter Umständen der Grenzwert zum Totalschaden deutlich früher erreicht sein.
Kostenvoranschlag der Werkstatt 

Im Haftpflichtschaden der Traum der gegnerischen Versicherung. Es wird nur über die Erstattung der Reparaturkosten gesprochen. Der Rest der oben angeführten Positionen wird nicht berücksichtigt. 

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